Ratten melden in Hamburg: Meldepflicht, Ablauf, Zuständigkeit

Von Heiko Kirschner · Aktualisiert 04.09.2026

Titelbild: Ratten melden in Hamburg: Meldepflicht, Ablauf, Zuständigkeit

Kurz beantwortet:In Hamburg müssen Sie Ratten melden: Nach der Hamburger Rattenverordnung sind Eigentümer und Verwalter verpflichtet, Rattenbefall auf ihrem Grundstück dem zuständigen Bezirksamt anzuzeigen und bekämpfen zu lassen. Ratten auf öffentlichem Grund melden Sie ebenfalls dem Bezirksamt oder online über die Stadt Hamburg.

Rattenbefall erkennen: Wann Sie überhaupt melden müssen

Eine Meldung setzt voraus, dass tatsächlich Ratten da sind. Die sichersten Hinweise sind Kot und Laufwege. Rattenkot ist ein bis zwei Zentimeter lang, spindelförmig, dunkel und liegt in größerer Zahl an Laufwegen, hinter Mülltonnen, im Keller oder entlang von Hauswänden. Frischer Kot glänzt und ist weich, alter Kot ist matt und bröckelig. Laufwege erkennen Sie an Schmierspuren: Ratten laufen immer an derselben Stelle entlang und hinterlassen an Wänden und Rohren einen dunklen Fettfilm.

Dazu kommen Nagespuren an Kunststoff, Holz und Kabeln, Löcher im Boden mit einem Durchmesser von etwa sechs bis acht Zentimetern, meist an Fundamenten, Komposthaufen oder unter Gartenhäusern, sowie Geräusche in Zwischendecken und Kellern. Wer tagsüber Ratten sieht, hat in der Regel einen größeren Befall, weil die Tiere bei hoher Dichte auch am Tag auf Nahrungssuche gehen.

Ein einzelnes Tier, das vom Nachbargrundstück durch den Garten läuft, löst noch keine Meldepflicht aus. Sobald Sie aber Kot, Löcher oder Laufwege auf Ihrem Grundstück finden, ist von einem Befall auszugehen. Dann gilt in Hamburg die Pflicht zur Anzeige und zur Bekämpfung. Wie Sie Rattenkot von Mäusekot unterscheiden, erklären wir in einem eigenen Ratgeber.

Ein weiterer Hinweis ist der Geruch. Ein stärkerer Befall im Keller oder in einer Zwischendecke riecht muffig und nach Ammoniak. Haustiere reagieren oft früher als Menschen: Hunde und Katzen, die plötzlich an einer bestimmten Wand oder einer Bodenplatte schnüffeln und kratzen, haben meist einen Grund.

Ratten Meldepflicht in Hamburg: Was die Rattenverordnung verlangt

Hamburg gehört zu den Ländern mit einer eigenen Rattenverordnung. Sie verpflichtet Grundstückseigentümer, Verwalter und Nutzungsberechtigte, einen festgestellten Rattenbefall der zuständigen Behörde anzuzeigen und die Bekämpfung zu veranlassen. Zuständig ist das Bezirksamt, in dessen Gebiet das Grundstück liegt, dort in der Regel das Verbraucherschutzamt beziehungsweise das Gesundheitsamt des Bezirks. Wer zur Miete wohnt, meldet den Befall seinem Vermieter oder der Hausverwaltung, die dann die Anzeige übernimmt.

Die Verordnung schreibt keine Bekämpfung durch den Eigentümer selbst vor, sondern eine sachgerechte Bekämpfung. In der Praxis heißt das: durch einen Schädlingsbekämpfer mit Sachkunde. Der Grund ist der Umgang mit Rodentiziden. Fraßköder mit Antikoagulanzien dürfen von Privatpersonen nur sehr eingeschränkt eingesetzt werden, der Einsatz im Freien und in Köderstationen ist Sachkundigen vorbehalten. Wer Gift aus dem Baumarkt im Garten verteilt, riskiert Vergiftungen von Haustieren und Wildtieren und erfüllt die Vorgaben nicht.

Eine feste Frist nennt die Verordnung nicht, sie verlangt aber ein unverzügliches Handeln. Praktisch bedeutet das: zeitnah nach der Feststellung melden und die Bekämpfung beauftragen, nicht erst nach Wochen. Wer die Anzeige unterlässt oder den Befall nicht bekämpfen lässt, handelt ordnungswidrig. Das Bezirksamt kann in solchen Fällen die Bekämpfung anordnen und auf Kosten des Eigentümers durchführen lassen.

Die Verordnung gilt für jede Art von Grundstück, für das Einfamilienhaus mit Garten ebenso wie für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeflächen, Gastronomie, Baustellen und Kleingärten. Kleingartenanlagen sind ein Sonderfall, weil dort Kompost, Kleintierhaltung und Lebensmittel auf engem Raum zusammenkommen. Hier ist in der Regel der Verein oder der Pächter in der Pflicht, und eine abgestimmte Bekämpfung über mehrere Parzellen ist sinnvoller als Einzelmaßnahmen.

Ratten auf öffentlichem Grund: So melden Sie richtig

Sehen Sie Ratten auf der Straße, in einer Grünanlage, an einem Spielplatz oder an öffentlichen Mülleimern, sind Sie nicht selbst zur Bekämpfung verpflichtet. Dafür ist die Stadt zuständig. Sie können den Befall dem Bezirksamt melden oder online über die Stadt Hamburg einen Hinweis geben. Nennen Sie die genaue Stelle, am besten mit Straße, Hausnummer oder einem markanten Punkt, die Uhrzeit der Sichtung und was Sie gesehen haben: lebende Tiere, Kot, Löcher oder Laufwege.

Hilfreich sind Fotos. Ein Bild von einem Rattenloch am Fundament oder von Kot an einer Mülleinhausung spart dem Bezirksamt den ersten Ortstermin und beschleunigt die Bearbeitung. Meldungen zu Kanaldeckeln, aus denen Ratten kommen, gehören ebenfalls an den Bezirk, der sie an den Sielbetreiber weitergibt.

Bei Befall auf dem Grundstück eines Nachbarn, der nichts unternimmt, können Sie ebenfalls das Bezirksamt informieren. Das Amt prüft dann die Situation und kann den Eigentümer zur Bekämpfung auffordern. Ratten halten sich nicht an Grundstücksgrenzen. Ein Befall, der auf einem Grundstück ignoriert wird, taucht wenige Wochen später bei den Nachbarn auf. Deshalb ist die Meldung kein Denunzieren, sondern der einzige Weg, das Problem an der Quelle zu lösen.

Was die Behörde nicht leistet: Sie bekämpft nicht auf Ihrem Privatgrundstück. Die Meldung ersetzt also nicht die Beauftragung eines Fachbetriebs, sondern ergänzt sie. Wer meldet und wartet, verliert Zeit, in der sich die Population weiter vermehrt. Ein Wanderrattenweibchen kann mehrmals im Jahr werfen, mit jeweils mehreren Jungtieren, die nach wenigen Monaten selbst geschlechtsreif sind.

Illustration: Ratten auf öffentlichem Grund: So melden Sie richtig

Was die Meldung auslöst und was der Kammerjäger dokumentiert

Nach der Anzeige nimmt das Bezirksamt den Fall auf. Je nach Bezirk erhalten Sie eine Aufforderung, die Bekämpfung durch einen sachkundigen Betrieb nachzuweisen, oder das Amt fragt nach dem Stand, wenn Sie bereits beauftragt haben. Bei Befall an mehreren Grundstücken oder in Wohnanlagen kann das Amt eine abgestimmte Bekämpfung anordnen, damit die Tiere nicht einfach von einem Grundstück zum nächsten wandern.

Der Schädlingsbekämpfer übernimmt dann den Teil, der für die Behörde zählt: die Dokumentation. Wir erstellen ein Befallsprotokoll mit Datum, Ort, Art und Umfang des Befalls, den festgestellten Laufwegen und Eingängen, den gesetzten Köderstationen mit Nummer und Position sowie den eingesetzten Wirkstoffen. Bei jeder Kontrolle wird die Köderaufnahme pro Station erfasst. Am Ende steht ein Abschlussbericht, der bestätigt, dass keine Köderaufnahme mehr stattfindet und der Befall beendet ist. Dieses Protokoll können Sie dem Bezirksamt als Nachweis vorlegen.

Die Köderstationen selbst sind verschlossene, verankerte Boxen, an die Kinder, Hunde und Katzen nicht herankommen. Sie bleiben in der Regel drei bis vier Wochen stehen und werden regelmäßig kontrolliert. Nach Abschluss werden alle Köder wieder eingesammelt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und Teil der Dokumentation, denn liegengelassene Köder sind selbst ein Umweltproblem.

Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe hat sich ein einfacher Ablauf bewährt: Der Verwalter meldet den Befall beim Bezirksamt, beauftragt parallel den Schädlingsbekämpfer und reicht nach Abschluss das Protokoll nach. So entsteht kein Leerlauf, und die Behörde sieht, dass gehandelt wird. Fragen des Amts zur Ursache, etwa zu Müllstandplätzen, undichten Kellerfenstern oder Fütterungen, beantworten wir gern direkt mit.

Wann Sie uns anrufen sollten

Rufen Sie an, sobald Sie Kot, Löcher oder Laufwege auf Ihrem Grundstück gefunden haben. Je früher die Bekämpfung beginnt, desto kleiner ist die Population und desto schneller ist der Fall abgeschlossen. Wir übernehmen die Befallsfeststellung, die Bekämpfung mit Köderstationen, die Kontrollen und das Befallsprotokoll für das Bezirksamt. Auf Wunsch sagen wir Ihnen auch, wie und wo Sie die Anzeige einreichen, wenn Sie das noch nicht getan haben.

In Hamburg und im Umland sind wir meist noch am selben Tag da, mit Sitz in Bergedorf erreichen wir alle Bezirke schnell. Die Rattenbekämpfung kostet bei uns 330 Euro inklusive Mehrwertsteuer für bis zu fünf Köderstationen, inklusive Kontrollen und Dokumentation. Bei größeren Grundstücken oder Wohnanlagen mit mehr Stationen nennen wir Ihnen den Festpreis vorab am Telefon. Was zur Rattenbekämpfung im Einzelnen gehört, steht auf unserer Leistungsseite.

Vorbeugen: Damit es nicht zur nächsten Meldung kommt

Ratten kommen, wo sie Futter und Deckung finden. Das Wichtigste ist deshalb der Umgang mit Abfall. Mülltonnen müssen geschlossen sein, Biotonnen ohne Deckelschaden, gelbe Säcke nicht tagelang draußen stehen. Kein Vogelfutter auf dem Boden, keine Essensreste auf dem Kompost, kein Katzenfutter auf der Terrasse über Nacht. Wer Hühner oder Kaninchen hält, lagert das Futter in verschlossenen Metallbehältern.

Der zweite Punkt ist die Deckung. Holzstapel direkt am Boden, dichte Bodendecker an der Hauswand, alte Gartenhäuser und ungenutzte Gegenstände hinter der Garage bieten Ratten Unterschlupf. Halten Sie den Bereich am Fundament frei und schließen Sie Lücken an Kellerfenstern, Lüftungsöffnungen und Rohrdurchführungen mit Gitter oder Mörtel. Ratten kommen durch Öffnungen von etwa zwei Zentimetern.

Und zuletzt die Kanalisation. Rückstauklappen an Kellerabläufen und intakte Siphons verhindern, dass Ratten über das Abwassernetz ins Haus gelangen. Wer diese drei Punkte im Griff hat, bekommt selten dauerhaften Befall, auch in einem dicht bebauten Stadtgebiet wie Hamburg.

In Mehrfamilienhäusern ist der Müllstandplatz der häufigste Auslöser. Überfüllte Tonnen, offene Container und Speisereste neben den Behältern ernähren ein Rattenvolk das ganze Jahr. Eine geschlossene Mülleinhausung mit glattem Boden, regelmäßige Reinigung und ausreichend Behälter beseitigen das Problem an der Wurzel. Und wer Tauben oder Enten füttert, füttert in Hamburg immer auch Ratten mit. Das wird gern übersehen.

Häufige Fragen

Was Sie wissen möchten

Muss ich Ratten in Hamburg melden?

Ja. Nach der Hamburger Rattenverordnung sind Eigentümer, Verwalter und Nutzungsberechtigte verpflichtet, einen festgestellten Rattenbefall auf ihrem Grundstück dem zuständigen Bezirksamt anzuzeigen und bekämpfen zu lassen. Mieter melden den Befall an Vermieter oder Hausverwaltung, die die Anzeige übernehmen. Ratten auf öffentlichem Grund können Sie dem Bezirksamt oder online über die Stadt Hamburg melden.

Wo melde ich Rattenbefall in Hamburg?

Beim Bezirksamt, in dessen Gebiet das Grundstück liegt, in der Regel beim Verbraucherschutzamt oder Gesundheitsamt des Bezirks. Für Sichtungen auf Straßen, in Parks oder an öffentlichen Mülleimern gibt es zusätzlich die Möglichkeit, online über die Stadt Hamburg einen Hinweis zu geben. Nennen Sie Ort, Zeitpunkt und was Sie gesehen haben, gern mit Foto.

Was passiert, wenn ich Ratten nicht melde?

Wer die Anzeige unterlässt oder den Befall nicht bekämpfen lässt, handelt in Hamburg ordnungswidrig. Das Bezirksamt kann die Bekämpfung anordnen und auf Kosten des Eigentümers durchführen lassen. Wichtiger als das Bußgeld ist aber die Praxis: Ein nicht bekämpfter Befall wächst schnell und breitet sich auf Nachbargrundstücke aus, was am Ende deutlich teurer wird.

Darf ich Ratten in Hamburg selbst bekämpfen?

Schlagfallen dürfen Sie einsetzen, Giftköder dagegen nur sehr eingeschränkt. Rodentizide mit Antikoagulanzien sind für Privatpersonen stark beschränkt, der Einsatz im Freien und in Köderstationen bleibt Sachkundigen vorbehalten. Die Rattenverordnung verlangt eine sachgerechte Bekämpfung, was in der Praxis einen Schädlingsbekämpfer mit Sachkunde bedeutet, der die Maßnahme auch dokumentiert.

Wie schnell muss ich Rattenbefall melden?

Die Verordnung nennt keine Frist in Tagen, verlangt aber unverzügliches Handeln. Melden Sie den Befall zeitnah nach der Feststellung und beauftragen Sie die Bekämpfung, ohne Wochen zu warten. Ratten vermehren sich schnell, und ein Befall, der früh angegangen wird, ist mit wenigen Köderstationen in drei bis vier Wochen erledigt.

Was dokumentiert der Kammerjäger für das Bezirksamt?

Ein Befallsprotokoll mit Datum, Ort, Umfang des Befalls, Laufwegen und Eingängen, Position und Nummer der Köderstationen, eingesetzten Wirkstoffen und der Köderaufnahme bei jeder Kontrolle. Am Ende steht ein Abschlussbericht, der bestätigt, dass keine Köderaufnahme mehr stattfindet. Dieses Protokoll dient als Nachweis gegenüber dem Bezirksamt.

Wer zahlt die Rattenbekämpfung, Mieter oder Vermieter?

Auf dem Grundstück ist der Eigentümer oder die Hausverwaltung für die Bekämpfung zuständig und trägt zunächst die Kosten. Ob sie als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können, hängt vom Mietvertrag und davon ab, ob es sich um eine laufende oder eine einmalige Maßnahme handelt. Melden Sie den Befall als Mieter in jedem Fall schriftlich an den Vermieter.

Was kostet die Rattenbekämpfung in Hamburg?

Bei uns 330 Euro inklusive Mehrwertsteuer für bis zu fünf Köderstationen, inklusive Kontrollen, Einsammeln der Köder und Befallsprotokoll für das Bezirksamt. Für größere Grundstücke oder Wohnanlagen mit mehr Stationen nennen wir den Festpreis vorab am Telefon. In Hamburg und im Umland sind wir meist noch am selben Tag vor Ort.

Sind Ratten in Hamburg ein großes Problem?

Wie in jeder dicht bebauten Hafenstadt mit ausgedehntem Kanalnetz gibt es in Hamburg dauerhaft Wanderratten. Befall auf einzelnen Grundstücken ist deshalb nichts Ungewöhnliches, vor allem in der Nähe von Wasser, Gastronomie und Mülleinhausungen. Die Meldepflicht sorgt dafür, dass Befälle früh und grundstücksübergreifend bekämpft werden, statt sich über Straßenzüge auszubreiten.

Wie melde ich Ratten aus der Kanalisation?

Ratten, die aus Gullys oder Kanaldeckeln kommen, melden Sie dem Bezirksamt oder online über die Stadt Hamburg mit genauer Ortsangabe. Der Bezirk gibt die Meldung an den Sielbetreiber weiter, der die Kanalisation bekämpft. Schützen Sie Ihr Haus zusätzlich mit Rückstauklappen und intakten Siphons, damit die Tiere nicht über Abflüsse in den Keller gelangen.

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