Ratten melden in Hamburg: Meldepflicht, Ablauf, Zuständigkeit

Kurz beantwortet:In Hamburg müssen Sie Ratten melden: Nach der Hamburger Rattenverordnung sind Eigentümer und Verwalter verpflichtet, Rattenbefall auf ihrem Grundstück dem zuständigen Bezirksamt anzuzeigen und bekämpfen zu lassen. Ratten auf öffentlichem Grund melden Sie ebenfalls dem Bezirksamt oder online über die Stadt Hamburg.
Rattenbefall erkennen: Wann Sie überhaupt melden müssen
Eine Meldung setzt voraus, dass tatsächlich Ratten da sind. Die sichersten Hinweise sind Kot und Laufwege. Rattenkot ist ein bis zwei Zentimeter lang, spindelförmig, dunkel und liegt in größerer Zahl an Laufwegen, hinter Mülltonnen, im Keller oder entlang von Hauswänden. Frischer Kot glänzt und ist weich, alter Kot ist matt und bröckelig. Laufwege erkennen Sie an Schmierspuren: Ratten laufen immer an derselben Stelle entlang und hinterlassen an Wänden und Rohren einen dunklen Fettfilm.
Dazu kommen Nagespuren an Kunststoff, Holz und Kabeln, Löcher im Boden mit einem Durchmesser von etwa sechs bis acht Zentimetern, meist an Fundamenten, Komposthaufen oder unter Gartenhäusern, sowie Geräusche in Zwischendecken und Kellern. Wer tagsüber Ratten sieht, hat in der Regel einen größeren Befall, weil die Tiere bei hoher Dichte auch am Tag auf Nahrungssuche gehen.
Ein einzelnes Tier, das vom Nachbargrundstück durch den Garten läuft, löst noch keine Meldepflicht aus. Sobald Sie aber Kot, Löcher oder Laufwege auf Ihrem Grundstück finden, ist von einem Befall auszugehen. Dann gilt in Hamburg die Pflicht zur Anzeige und zur Bekämpfung. Wie Sie Rattenkot von Mäusekot unterscheiden, erklären wir in einem eigenen Ratgeber.
Ein weiterer Hinweis ist der Geruch. Ein stärkerer Befall im Keller oder in einer Zwischendecke riecht muffig und nach Ammoniak. Haustiere reagieren oft früher als Menschen: Hunde und Katzen, die plötzlich an einer bestimmten Wand oder einer Bodenplatte schnüffeln und kratzen, haben meist einen Grund.
Ratten Meldepflicht in Hamburg: Was die Rattenverordnung verlangt
Hamburg gehört zu den Ländern mit einer eigenen Rattenverordnung. Sie verpflichtet Grundstückseigentümer, Verwalter und Nutzungsberechtigte, einen festgestellten Rattenbefall der zuständigen Behörde anzuzeigen und die Bekämpfung zu veranlassen. Zuständig ist das Bezirksamt, in dessen Gebiet das Grundstück liegt, dort in der Regel das Verbraucherschutzamt beziehungsweise das Gesundheitsamt des Bezirks. Wer zur Miete wohnt, meldet den Befall seinem Vermieter oder der Hausverwaltung, die dann die Anzeige übernimmt.
Die Verordnung schreibt keine Bekämpfung durch den Eigentümer selbst vor, sondern eine sachgerechte Bekämpfung. In der Praxis heißt das: durch einen Schädlingsbekämpfer mit Sachkunde. Der Grund ist der Umgang mit Rodentiziden. Fraßköder mit Antikoagulanzien dürfen von Privatpersonen nur sehr eingeschränkt eingesetzt werden, der Einsatz im Freien und in Köderstationen ist Sachkundigen vorbehalten. Wer Gift aus dem Baumarkt im Garten verteilt, riskiert Vergiftungen von Haustieren und Wildtieren und erfüllt die Vorgaben nicht.
Eine feste Frist nennt die Verordnung nicht, sie verlangt aber ein unverzügliches Handeln. Praktisch bedeutet das: zeitnah nach der Feststellung melden und die Bekämpfung beauftragen, nicht erst nach Wochen. Wer die Anzeige unterlässt oder den Befall nicht bekämpfen lässt, handelt ordnungswidrig. Das Bezirksamt kann in solchen Fällen die Bekämpfung anordnen und auf Kosten des Eigentümers durchführen lassen.
Die Verordnung gilt für jede Art von Grundstück, für das Einfamilienhaus mit Garten ebenso wie für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeflächen, Gastronomie, Baustellen und Kleingärten. Kleingartenanlagen sind ein Sonderfall, weil dort Kompost, Kleintierhaltung und Lebensmittel auf engem Raum zusammenkommen. Hier ist in der Regel der Verein oder der Pächter in der Pflicht, und eine abgestimmte Bekämpfung über mehrere Parzellen ist sinnvoller als Einzelmaßnahmen.
Ratten auf öffentlichem Grund: So melden Sie richtig
Sehen Sie Ratten auf der Straße, in einer Grünanlage, an einem Spielplatz oder an öffentlichen Mülleimern, sind Sie nicht selbst zur Bekämpfung verpflichtet. Dafür ist die Stadt zuständig. Sie können den Befall dem Bezirksamt melden oder online über die Stadt Hamburg einen Hinweis geben. Nennen Sie die genaue Stelle, am besten mit Straße, Hausnummer oder einem markanten Punkt, die Uhrzeit der Sichtung und was Sie gesehen haben: lebende Tiere, Kot, Löcher oder Laufwege.
Hilfreich sind Fotos. Ein Bild von einem Rattenloch am Fundament oder von Kot an einer Mülleinhausung spart dem Bezirksamt den ersten Ortstermin und beschleunigt die Bearbeitung. Meldungen zu Kanaldeckeln, aus denen Ratten kommen, gehören ebenfalls an den Bezirk, der sie an den Sielbetreiber weitergibt.
Bei Befall auf dem Grundstück eines Nachbarn, der nichts unternimmt, können Sie ebenfalls das Bezirksamt informieren. Das Amt prüft dann die Situation und kann den Eigentümer zur Bekämpfung auffordern. Ratten halten sich nicht an Grundstücksgrenzen. Ein Befall, der auf einem Grundstück ignoriert wird, taucht wenige Wochen später bei den Nachbarn auf. Deshalb ist die Meldung kein Denunzieren, sondern der einzige Weg, das Problem an der Quelle zu lösen.
Was die Behörde nicht leistet: Sie bekämpft nicht auf Ihrem Privatgrundstück. Die Meldung ersetzt also nicht die Beauftragung eines Fachbetriebs, sondern ergänzt sie. Wer meldet und wartet, verliert Zeit, in der sich die Population weiter vermehrt. Ein Wanderrattenweibchen kann mehrmals im Jahr werfen, mit jeweils mehreren Jungtieren, die nach wenigen Monaten selbst geschlechtsreif sind.

Was die Meldung auslöst und was der Kammerjäger dokumentiert
Nach der Anzeige nimmt das Bezirksamt den Fall auf. Je nach Bezirk erhalten Sie eine Aufforderung, die Bekämpfung durch einen sachkundigen Betrieb nachzuweisen, oder das Amt fragt nach dem Stand, wenn Sie bereits beauftragt haben. Bei Befall an mehreren Grundstücken oder in Wohnanlagen kann das Amt eine abgestimmte Bekämpfung anordnen, damit die Tiere nicht einfach von einem Grundstück zum nächsten wandern.
Der Schädlingsbekämpfer übernimmt dann den Teil, der für die Behörde zählt: die Dokumentation. Wir erstellen ein Befallsprotokoll mit Datum, Ort, Art und Umfang des Befalls, den festgestellten Laufwegen und Eingängen, den gesetzten Köderstationen mit Nummer und Position sowie den eingesetzten Wirkstoffen. Bei jeder Kontrolle wird die Köderaufnahme pro Station erfasst. Am Ende steht ein Abschlussbericht, der bestätigt, dass keine Köderaufnahme mehr stattfindet und der Befall beendet ist. Dieses Protokoll können Sie dem Bezirksamt als Nachweis vorlegen.
Die Köderstationen selbst sind verschlossene, verankerte Boxen, an die Kinder, Hunde und Katzen nicht herankommen. Sie bleiben in der Regel drei bis vier Wochen stehen und werden regelmäßig kontrolliert. Nach Abschluss werden alle Köder wieder eingesammelt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und Teil der Dokumentation, denn liegengelassene Köder sind selbst ein Umweltproblem.
Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe hat sich ein einfacher Ablauf bewährt: Der Verwalter meldet den Befall beim Bezirksamt, beauftragt parallel den Schädlingsbekämpfer und reicht nach Abschluss das Protokoll nach. So entsteht kein Leerlauf, und die Behörde sieht, dass gehandelt wird. Fragen des Amts zur Ursache, etwa zu Müllstandplätzen, undichten Kellerfenstern oder Fütterungen, beantworten wir gern direkt mit.
Wann Sie uns anrufen sollten
Rufen Sie an, sobald Sie Kot, Löcher oder Laufwege auf Ihrem Grundstück gefunden haben. Je früher die Bekämpfung beginnt, desto kleiner ist die Population und desto schneller ist der Fall abgeschlossen. Wir übernehmen die Befallsfeststellung, die Bekämpfung mit Köderstationen, die Kontrollen und das Befallsprotokoll für das Bezirksamt. Auf Wunsch sagen wir Ihnen auch, wie und wo Sie die Anzeige einreichen, wenn Sie das noch nicht getan haben.
In Hamburg und im Umland sind wir meist noch am selben Tag da, mit Sitz in Bergedorf erreichen wir alle Bezirke schnell. Die Rattenbekämpfung kostet bei uns 330 Euro inklusive Mehrwertsteuer für bis zu fünf Köderstationen, inklusive Kontrollen und Dokumentation. Bei größeren Grundstücken oder Wohnanlagen mit mehr Stationen nennen wir Ihnen den Festpreis vorab am Telefon. Was zur Rattenbekämpfung im Einzelnen gehört, steht auf unserer Leistungsseite.
Vorbeugen: Damit es nicht zur nächsten Meldung kommt
Ratten kommen, wo sie Futter und Deckung finden. Das Wichtigste ist deshalb der Umgang mit Abfall. Mülltonnen müssen geschlossen sein, Biotonnen ohne Deckelschaden, gelbe Säcke nicht tagelang draußen stehen. Kein Vogelfutter auf dem Boden, keine Essensreste auf dem Kompost, kein Katzenfutter auf der Terrasse über Nacht. Wer Hühner oder Kaninchen hält, lagert das Futter in verschlossenen Metallbehältern.
Der zweite Punkt ist die Deckung. Holzstapel direkt am Boden, dichte Bodendecker an der Hauswand, alte Gartenhäuser und ungenutzte Gegenstände hinter der Garage bieten Ratten Unterschlupf. Halten Sie den Bereich am Fundament frei und schließen Sie Lücken an Kellerfenstern, Lüftungsöffnungen und Rohrdurchführungen mit Gitter oder Mörtel. Ratten kommen durch Öffnungen von etwa zwei Zentimetern.
Und zuletzt die Kanalisation. Rückstauklappen an Kellerabläufen und intakte Siphons verhindern, dass Ratten über das Abwassernetz ins Haus gelangen. Wer diese drei Punkte im Griff hat, bekommt selten dauerhaften Befall, auch in einem dicht bebauten Stadtgebiet wie Hamburg.
In Mehrfamilienhäusern ist der Müllstandplatz der häufigste Auslöser. Überfüllte Tonnen, offene Container und Speisereste neben den Behältern ernähren ein Rattenvolk das ganze Jahr. Eine geschlossene Mülleinhausung mit glattem Boden, regelmäßige Reinigung und ausreichend Behälter beseitigen das Problem an der Wurzel. Und wer Tauben oder Enten füttert, füttert in Hamburg immer auch Ratten mit. Das wird gern übersehen.