Kurz gesagt: HACCP steht für Hazard Analysis and Critical Control Points, ein Verfahren zur Sicherung der Lebensmittelsicherheit mit sieben Grundsätzen. Schädlingsbekämpfung ist darin keine kritische Kontrollstelle, sondern ein Basisprogramm: Ein dokumentiertes Monitoring hält die Gefahr so weit unten, dass sie nicht zum kritischen Punkt wird.
Was ist HACCP?
HACCP steht für Hazard Analysis and Critical Control Points, auf Deutsch Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte. Das Verfahren stammt aus der Lebensmittelproduktion und stellt eine einfache Frage: Wo im Ablauf kann etwas passieren, das ein Lebensmittel unsicher macht, und wie stellen wir sicher, dass es dort nicht passiert.
Für Lebensmittelunternehmer in der EU ist ein auf HACCP gestütztes Verfahren verpflichtend. Es geht nicht darum, ein Dokument zu besitzen, sondern darum, den eigenen Betrieb zu kennen und das Vorgehen belegen zu können. Genau deshalb hängt HACCP so eng mit der Schädlingsprävention zusammen.
Die sieben Grundsätze kurz erklärt
Erstens die Gefahrenanalyse: Welche biologischen, chemischen und physikalischen Gefahren gibt es im Ablauf. Zweitens die Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte, also der Stellen, an denen eine Gefahr beherrscht werden muss. Drittens die Grenzwerte, die dort gelten, etwa eine Kerntemperatur oder eine Zeitvorgabe.
Viertens die Überwachung dieser Punkte, fünftens die Korrekturmaßnahmen, wenn ein Grenzwert gerissen wird. Sechstens die Verifizierung, also die Prüfung, ob das System überhaupt funktioniert. Siebtens die Dokumentation, die all das nachvollziehbar macht. Ohne den siebten Punkt existiert für einen Prüfer auch der Rest nicht.
Schädlingsmonitoring als Basisprogramm
Schädlinge sind in fast jedem Betrieb eine biologische Gefahr, aber selten ein kritischer Kontrollpunkt. Der Grund ist einfach: Es gibt keinen Verfahrensschritt, der einen Befall zuverlässig abtötet. Deshalb wird die Gefahr vorgelagert beherrscht, über ein Basisprogramm, das dauerhaft läuft.
Praktisch heißt das: nummerierte Monitoringstellen nach Objektplan, feste Kontrollintervalle, Trendauswertung, Sofortmaßnahmen bei Befund und eine vollständige Dokumentation. Damit ist die Gefahr abgedeckt, bevor sie den Produktionsablauf erreicht, und Ihre Gefahrenanalyse kann an dieser Stelle sauber auf das Basisprogramm verweisen.
Wichtig ist die Verbindung zum Rest: Was das Monitoring findet, muss in Ihren Korrekturmaßnahmen und in der jährlichen Verifizierung auftauchen. Ein Monitoring, das neben dem HACCP-Konzept herläuft, ohne darin vorzukommen, wird im Audit regelmäßig beanstandet.
Was Auditoren sehen wollen
Bei IFS Food, BRCGS und in Amtskontrollen wiederholen sich dieselben Fragen. Gibt es einen aktuellen Objektplan mit allen Stellen. Stimmen die Nummern im Plan mit denen vor Ort überein. Sind die Kontrollen lückenlos und in den vereinbarten Abständen erfolgt.
Dazu kommen Nachweise: Sachkunde des Ausführenden, Wirkstoffliste, Sicherheitsdatenblätter, Zulassungen. Und die Frage nach den Konsequenzen: Was ist nach dem letzten Befund passiert, wer hat entschieden, wann wurde nachkontrolliert, ist die Ursache beseitigt. Lücken hier wiegen schwerer als der Befund selbst.
Deshalb erstellen wir die Dokumentation so, dass sie ohne Erklärung lesbar ist. Sie liegt digital vor, ist nach Datum sortiert und enthält die jährliche Wirksamkeitsbewertung, die viele Betriebe erst im Audit vermissen.
Rechtsgrundlage und Pflichten
Die Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Anhang II verlangt, dass Betriebsstätten so gebaut und unterhalten werden, dass Schädlingsbefall vermieden wird, und dass geeignete Verfahren zur Schädlingsbekämpfung vorhanden sind. Artikel 5 verpflichtet zusätzlich zum HACCP-gestützten Verfahren.
Verantwortlich bleibt der Lebensmittelunternehmer, auch wenn ein Dienstleister die Arbeit ausführt. Sie können die Umsetzung abgeben, die Pflicht nicht. Biozide dürfen ohnehin nur mit entsprechender Sachkunde eingesetzt werden, was gewerbliche Eigenlösungen in der Praxis ausschließt.
Der Preis richtet sich nach Objekt, Zahl der Stellen und Intervall. Die Erstbegehung ist kostenlos, das Angebot bekommen Sie schriftlich vor der Entscheidung.