Wenn Mieter und Vermieter über einen Befall streiten, eine Versicherung einen Nachweis verlangt oder vor dem Immobilienkauf Klarheit fehlt, reicht ein Bekämpfungsprotokoll nicht aus. Wir bewerten den Befall vor Ort, dokumentieren ihn mit Fotos, klären die Ursache und fassen das Ergebnis in einer schriftlichen Stellungnahme zusammen. Tätig sind wir in Hamburg und im Umkreis von rund 65 Kilometern.
Gutachten & Stellungnahmen: Woran Sie den Befall erkennen
01Fraßgänge oder Ausfluglöcher im Holz
02Befall kehrt trotz Bekämpfung zurück
03Feuchteschaden direkt neben dem Befall
Ein Befall hat fast immer eine bauliche oder organisatorische Ursache: eine offene Leitung, dauerhafte Feuchte, ein Lagerfehler. Solange diese Ursache nicht benannt ist, wiederholt sich der Befall, und die Kostenfrage zwischen Mieter, Vermieter und Versicherung bleibt offen.
Unser Vorgehen
Gutachten & Stellungnahmen mit System
01
Auftrag und Fragestellung
Zuerst klären wir, was die Stellungnahme leisten soll: Art und Ausmaß des Befalls, die Ursache, die Frage der Verantwortlichkeit oder eine Einschätzung vor Kauf und Sanierung. Danach richtet sich der Umfang. Sie bekommen vorab einen Festpreis nach Umfang, damit keine offene Stundenrechnung entsteht.
02
Ortstermin mit Dokumentation
Vor Ort untersuchen wir die betroffenen Bereiche systematisch, prüfen angrenzende Räume, Hohlräume und Holzbauteile und nehmen Feuchtewerte auf. Jeden Befund fotografieren wir mit Maßstab und Standortangabe. Wo es sinnvoll ist, setzen wir Monitoringfallen und werten sie nach einigen Tagen aus.
03
Auswertung und Ursachenanalyse
Wir bestimmen die Art, schätzen Alter und Aktivität des Befalls ein und ordnen ihn baulichen oder nutzungsbedingten Ursachen zu. Bei Holzschäden unterscheiden wir aktiven von altem Befall und Hausbock von Holzwurm und echtem Hausschwamm, weil daraus völlig unterschiedliche Sanierungsschritte folgen.
04
Schriftliche Stellungnahme
Sie erhalten ein nachvollziehbares Dokument mit Befund, Fotodokumentation, Ursacheneinschätzung und einer konkreten Empfehlung für die nächsten Schritte. Die Unterlage ist so aufgebaut, dass Vermieter, Mieter, Hausverwaltung, Versicherung oder Gericht damit arbeiten können.
Preise
Transparent. Ohne Kleingedrucktes.
Festpreis am Telefon - bevor wir kommen. Die Anfahrt ist immer inklusive.
Erstinspektion + Beratung vor Ort
bei Auftrag voll verrechnet
80 €
Schriftliche Stellungnahme
3–7 Tage
Festpreis nach Umfang
Befallsermittlung mit Monitoring
1–2 Wochen
Festpreis nach Umfang
Holzschutz-Beratung vor Ort
ca. 45 Minuten
kostenlos
Das beeinflusst den Preis
Befallsgrad
Objektgröße
Zugänglichkeit
Nachkontrollen
Alle Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für ausgewählte Leistungen kann - abhängig von Schädlingsart und Befallssituation - eine Garantie vereinbart werden.
Ablauf
Anruf. Diagnose. Bekämpfung. Schutz.
01
Anruf
Sie schildern das Problem, wir nennen den Preisrahmen - sofort am Telefon.
02
Vor Ort
Diagnose und Festpreis-Bestätigung. Oft noch am selben Tag.
03
Bekämpfung
Gezielte, nachhaltige Behandlung - diskret und gründlich.
04
Nachkontrolle
Wir prüfen den Erfolg und beraten zur Vorbeugung.
Einsatzgebiet
Hamburg und Umland - oft noch am selben Tag
Von Bergedorf aus in allen Stadtteilen und im Umkreis von rund 65 Kilometern.
Das hängt vom Umfang ab: Ein Ortstermin mit kurzer schriftlicher Stellungnahme für eine Wohnung ist deutlich günstiger als die Bewertung eines ganzen Dachstuhls mit Monitoring über mehrere Wochen. Wir klären die Fragestellung vorab und nennen dann einen Festpreis nach Umfang. Die Erstinspektion kostet 80 € und wird bei Beauftragung verrechnet.
Ist Ihre Stellungnahme vor Gericht verwertbar?
Eine Privatstellungnahme ist kein gerichtlich bestelltes Gutachten, wird in der Praxis aber regelmäßig als Parteivortrag eingereicht und von Versicherungen und Gerichten berücksichtigt. Sie enthält Befund, Fotodokumentation, Methodik und Ursacheneinschätzung. Inhaber Heiko Kirschner ist IHK-geprüfter Schädlingsbekämpfer mit über 20 Jahren Praxis und Weiterbildung im Sachverständigenwesen.
Wer zahlt bei Schädlingsbefall in der Mietwohnung?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Beseitigung zuständig, weil ein Befall ein Mangel der Mietsache ist. Anders liegt es, wenn der Mieter den Befall verursacht hat, etwa durch Lagerfehler oder eingeschleppte Gebrauchtmöbel. Genau diese Frage klärt die Stellungnahme, indem sie Ursache und Verursachungsbeitrag sachlich benennt.
Machen Sie auch Holzschutzgutachten?
Ja. Wir bewerten Befall durch Hausbock, Holzwurm, Splintholzkäfer und echten Hausschwamm, unterscheiden aktiven von altem Befall und prüfen betroffene Bauteile im Zusammenhang mit der Feuchtesituation. Heiko Kirschner hat dafür Fachqualifikationen im Holzschutz. Die erste Holzschutz-Beratung vor Ort ist kostenlos.
Lohnt sich eine Begutachtung vor dem Hauskauf?
In Altbauten fast immer. Ein aktiver Hausbockbefall im Dachstuhl oder echter Hausschwamm im Keller kann fünfstellige Sanierungskosten auslösen, ist für Laien aber kaum zu erkennen. Wir sehen uns Dachstuhl, Keller, Holzbauteile und Feuchtestellen an und sagen Ihnen vor dem Notartermin, womit Sie rechnen müssen.
Wie lange dauert es bis zur fertigen Stellungnahme?
Der Ortstermin lässt sich meist innerhalb weniger Tage einrichten. Die schriftliche Ausarbeitung bekommen Sie in der Regel innerhalb von drei bis sieben Tagen nach dem Termin. Wenn Monitoring nötig ist, verlängert sich das um ein bis zwei Wochen, weil Fallen ausgewertet werden müssen. Laufende Fristen sagen Sie uns bitte vorher.
Was muss ich für den Termin vorbereiten?
Sammeln Sie vorab, was schon vorliegt: Fotos vom Befall, frühere Bekämpfungsprotokolle, Schriftverkehr mit Mieter oder Vermieter und wenn vorhanden Baupläne. Zugang zu Keller, Dachboden und angrenzenden Räumen ist wichtig. Räumen Sie befallene Bereiche vorher nicht auf, denn Spuren, Kot und Fraßbilder sind unsere wichtigste Grundlage.
Bewerten Sie auch die Arbeit eines anderen Betriebs?
Ja, das kommt regelmäßig vor. Wenn ein Befall trotz mehrerer Behandlungen zurückkehrt, prüfen wir, ob Methode, Wirkstoffwahl, Dokumentation und Nachkontrolle fachgerecht waren und ob die Ursache überhaupt bearbeitet wurde. Häufig liegt der Fehler nicht am Mittel, sondern an einer nicht verschlossenen Zugangs- oder Feuchtequelle.
Brauchen Lebensmittelbetriebe eine solche Dokumentation?
Lebensmittelbetriebe müssen nach EU-Verordnung 852/2004 und HACCP nachweisen, dass sie Schädlinge vorbeugend kontrollieren. Dafür gehören Monitoringplan, Fallenprotokolle und Maßnahmen ins Hygienekonzept. Wir erstellen Befallsermittlung und schriftliche Bewertung so, dass sie bei einer Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung Bestand haben.
Übernehmen Sie danach auch die Bekämpfung?
Können wir, müssen wir aber nicht. Manche Auftraggeber wollen bewusst eine getrennte Bewertung und lassen die Bekämpfung anderswo ausführen. Wenn Sie beides bei uns beauftragen, verrechnen wir die Erstinspektion mit den Bekämpfungskosten. Die Stellungnahme selbst bleibt inhaltlich unverändert, unabhängig davon, wer die Arbeiten ausführt.
Lohnt sich ein Schädlingsgutachten vor dem Immobilienkauf?
Ja, bei Altbauten, Fachwerk und Häusern mit ungedämmtem Dachstuhl in jedem Fall. Wir prüfen Holzbauteile auf Holzwurm, Hausbock und Hausschwamm, Dach und Dämmung auf Marderspuren und Keller auf Nager. Die schriftliche Stellungnahme können Sie in die Kaufverhandlung einbringen. Der Termin dauert je nach Objekt ein bis drei Stunden.
Kann ich bei der Wohnungsübergabe eine Bestätigung über Schädlingsfreiheit bekommen?
Ja. Wir begehen die Wohnung, dokumentieren den Zustand mit Fotos und stellen eine schriftliche Stellungnahme aus, ob Hinweise auf Bettwanzen, Schaben oder Nager vorliegen. Das schützt beide Seiten: Mieter beim Auszug gegen spätere Vorwürfe, Vermieter vor dem Neubezug. Festpreis nennen wir am Telefon.
Wer trägt die Kosten für ein Gutachten bei Streit zwischen Mieter und Vermieter?
Das hängt vom Einzelfall und von der Einigung der Parteien ab, wir beraten dazu nicht rechtlich. In der Praxis beauftragt meist die Partei, die den Nachweis braucht, häufig der Vermieter oder die Hausverwaltung. Unsere Stellungnahme ist neutral und beschreibt nur den fachlichen Befund, nicht die Schuldfrage.
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