Was kostet ein Kammerjäger gegen Ratten? Preise 2026
Die Rattenbekämpfung kostet bei uns 330 € inklusive Mehrwertsteuer (bis zu 5 Köderstationen) - fachgerecht mit Beköderung über zwei bis vier Wochen und Kontrolle. Die Erstinspektion (80 €) wird bei Auftrag vollständig verrechnet. In Hamburg kommt die Meldepflicht dazu, deren Dokumentation wir übernehmen.
Festpreis am Telefon - bevor wir kommen. Die Anfahrt ist immer inklusive.
Erstinspektion + Beratung vor Ort
bei Auftrag voll verrechnet
80 €
Rattenbekämpfung (bis 5 Köderstationen)
2–4 Wochen
330 €
Zugangsverschluss
mit Termin
nach Befund
Gewerbe / Mehrfamilienhaus
nach Absprache
nach Objekt
Das beeinflusst den Preis
Befallsgrad
Objektgröße
Anzahl Köderstellen
Bauliche Maßnahmen
Alle Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für ausgewählte Leistungen kann - abhängig von Schädlingsart und Befallssituation - eine Garantie vereinbart werden.
Was kostet eine Rattenbekämpfung? Unsere Preise im Überblick
Die Rattenbekämpfung kostet bei uns 330 € zum Festpreis, inklusive Mehrwertsteuer und Anfahrt in Hamburg und im Umkreis von 65 Kilometern. Darin enthalten sind bis zu fünf Köderstationen, die Beköderung über zwei bis vier Wochen, die Kontrollen und die Dokumentation. Die Nachkontrolle berechnen wir nicht extra, weil sie fachlich zur Bekämpfung gehört.
Ist noch unklar, ob es wirklich Ratten sind oder wie groß der Befall ist, beginnen wir mit einer Erstinspektion für 80 €. Beauftragen Sie uns danach mit der Bekämpfung, wird dieser Betrag vollständig angerechnet. Sie zahlen die 80 € also nur dann allein, wenn am Ende keine Bekämpfung nötig ist oder Sie sich dagegen entscheiden.
Zwei Posten stehen nicht als feste Zahl in der Preisliste: der Verschluss von Zugängen, den wir nach Befund berechnen, und Einsätze in Gewerbeobjekten oder Mehrfamilienhäusern, die wir nach Objekt kalkulieren. In beiden Fällen nennen wir Ihnen den Preis, bevor wir anfangen.
Wovon der Preis abhängt
Für ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung mit üblichem Befall reicht der Festpreis in aller Regel aus. Vier Faktoren entscheiden darüber, ob mehr Aufwand nötig wird: der Befallsgrad, die Objektgröße, die Anzahl der Köderstellen und bauliche Maßnahmen.
Einzelne Tiere im Garten sind etwas anderes als eine Kolonie, die sich im Keller oder unter der Terrasse eingerichtet hat. Je mehr Tiere und Baue, desto mehr Köderstellen und Kontrollen braucht es. Auch die Größe zählt: Ein Grundstück mit Nebengebäuden, Schuppen, Kompostplatz und Hühnerstall bietet mehr Verstecke als ein Reihenhaus mit kleinem Garten.
Ratten folgen festen Laufwegen. Wir setzen die Stationen deshalb dort, wo die Tiere tatsächlich unterwegs sind, nicht nach Schema. Kommen die Ratten über einen defekten Hausanschluss an das Siel, einen offenen Kellerschacht oder eine Lücke in der Fassade, muss dieser Weg geschlossen werden. Das ist der Posten Zugangsverschluss, den wir nach Befund berechnen.
Rechenbeispiele mit unseren Festpreisen
Beispiel 1: Sie sehen Ratten im Garten und rufen uns an. Bei der Erstinspektion bestätigt sich der Befall, und Sie beauftragen die Bekämpfung. Sie zahlen 330 €, die 80 € für die Inspektion sind darin bereits verrechnet. Kontrollen, Nachkontrolle und Dokumentation kosten nichts extra.
Beispiel 2: Die Inspektion ergibt, dass kein aktiver Rattenbefall besteht, etwa weil die Spuren alt sind. Dann zahlen Sie 80 € und haben Gewissheit, ohne eine unnötige Bekämpfung.
Beispiel 3: Die Ratten kommen über einen offenen Kellerschacht ins Haus. Zur Bekämpfung für 330 € kommt dann der Zugangsverschluss hinzu. Diesen Preis nennen wir Ihnen nach dem Befund und vor Beginn der Arbeiten, damit Sie in Ruhe entscheiden können.
Ablauf und Dauer der Rattenbekämpfung
Am Anfang steht die Inspektion: Wir suchen nach Kot, Laufspuren, Nagespuren und Bauen und klären, wo die Tiere herkommen. Daraus ergibt sich, wo die Köderstationen stehen und ob ein Zugang verschlossen werden muss.
Dann beginnt die Beköderung. Die Köder wirken verzögert, nach Angaben des Umweltbundesamts in der Regel erst drei bis sieben Tage nach der Aufnahme. Das ist gewollt, denn Ratten sind misstrauisch und würden einen Köder meiden, nach dem ein Artgenosse sofort krank wird. Bei den Kontrollen prüfen wir, wie viel Köder aufgenommen wurde, füllen nach und passen die Stationen an.
Nach zwei bis vier Wochen ist die Bekämpfung in der Regel abgeschlossen. Bei der Nachkontrolle prüfen wir, ob noch Aktivität da ist, und dokumentieren das Ergebnis. Diese Dokumentation können Sie an Hausverwaltung, Vermieter oder Behörde weitergeben.
Methoden: Köderstationen, Fallen und Verschluss
Bei einem bestätigten Befall arbeiten wir mit gesicherten Köderstationen. Das sind verschlossene Boxen, in die nur Nagetiere hineinkommen, Kinder, Hunde, Katzen und Vögel erreichen den Köder nicht. Der Einsatz folgt der guten fachlichen Anwendung, wie sie das Umweltbundesamt beschreibt: Köder nur bei festgestelltem Befall, regelmäßige Kontrolle, keine Dauerbeköderung auf Verdacht.
Wo Gift nicht passt, etwa bei einzelnen Tieren oder in sensiblen Bereichen, kommen Schlagfallen in Frage. Klebefallen sind keine Option: Das Umweltbundesamt hält sie bei Nagetieren aus Tierschutzgründen für höchst bedenklich.
Der dritte Baustein ist der Verschluss. Die Hamburger Verordnung über Rattenbekämpfung verlangt ausdrücklich, dass nach festgestelltem Befall bauliche Mängel beseitigt, Keller- und Dachluken mit engmaschigen Gittern gesichert und schadhafte Sielleitungen instand gesetzt werden. Ohne diesen Schritt ist jede Bekämpfung nur eine Pause.
Warum Billigangebote bei Ratten teuer werden
Wer nur Köder auslegt, bekämpft Symptome: Solange die Zugänge offen sind, etwa Rohrleitungen, Kellerschächte oder Fassadenschäden, wandern neue Tiere nach. Der zweite und dritte „günstige“ Einsatz macht die Billiglösung am Ende teurer als die fachgerechte.
Unser Ansatz kombiniert deshalb immer drei Bausteine: dokumentierte Beköderung, Ursachensuche und baulichen Verschluss.
Achten Sie bei Angeboten darauf, was im Preis steht. Ein niedriger Einstiegspreis ohne Kontrollen, ohne Nachkontrolle und ohne Ursachensuche ist kein Vergleich zu einem Festpreis, der den ganzen Bekämpfungszyklus abdeckt. Fragen Sie vorher, wie viele Termine enthalten sind und was die Anfahrt kostet.
Rattengift selbst kaufen? Was seit 2026 gilt
Viele Hausbesitzer haben früher Köder aus dem Baumarkt ausgelegt. Das ist vorbei: Rattengift mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen, den sogenannten Antikoagulanzien, darf seit 2026 nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden. Die Aufbrauchfrist für Restbestände ist am 22. Oktober 2026 abgelaufen, seitdem ist die Anwendung für Privatleute nicht mehr erlaubt. Neue Produkte werden nur noch für geschulte Anwender mit Sachkunde zugelassen.
Für Sie heißt das: Bei einem echten Befall bleiben als Selbsthilfe vor allem Schlagfallen und das Verschließen von Zugängen. Gegen eine Kolonie im Keller oder am Siel reicht das selten aus. Was sich genau geändert hat, erklären wir in unserem Ratgeber zum Rattengift-Verbot 2026.
Die Meldepflicht in Hamburg
Rattenbefall ist in Hamburg meldepflichtig, das regelt die Verordnung über Rattenbekämpfung. Ratten auf öffentlichem Grund, etwa in Parks, an Straßen oder Gewässern, melden Sie dem Institut für Hygiene und Umwelt, das dort auch die Bekämpfung übernimmt. Befall auf einem Privatgrundstück melden Sie dem Fachamt Verbraucherschutz Ihres Bezirksamts, am einfachsten über die Behördennummer 115.
Auf Privatgrund sind die Eigentümer in der Pflicht, den Befall unverzüglich bekämpfen zu lassen, in Wohnungseigentümergemeinschaften auch die Verwaltung. Weil wirksame Köder seit 2026 Fachleuten vorbehalten sind, läuft die Bekämpfung in der Praxis über einen sachkundigen Betrieb.
Wir übernehmen die komplette Dokumentation für Behörde, Hausverwaltung oder Vermieter. Das gehört bei uns zum Festpreis.
Mieter oder Vermieter - wer zahlt bei Ratten?
Ratten betreffen praktisch immer die Bausubstanz und damit den Eigentümer. Als Mieter melden Sie den Befall der Hausverwaltung, am besten schriftlich und mit Fotos. Die Beauftragung läuft dann in der Regel über den Vermieter.
Wichtig für Eigentümer: Nicht abwarten. Ein früher Einsatz ist deutlich günstiger als die Sanierung nach Monaten unbemerkter Aktivität in Dämmung und Leitungen.
Ob der Vermieter die Kosten trägt, hängt im Einzelfall davon ab, wodurch der Befall entstanden ist. In der Regel ist ein akuter Rattenbefall ein Mangel der Mietsache. Über die Nebenkosten umlegen darf der Vermieter nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung nur die regelmäßige, vorbeugende Ungezieferbekämpfung, nicht den einmaligen Einsatz gegen einen Befall. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt meist die Verwaltung, wenn Gemeinschaftseigentum wie Keller oder Hof betroffen ist.
Versicherungen zahlen die Bekämpfung selbst in der Regel nicht, manche Policen decken aber Folgeschäden, etwa an Kabeln. Als Privatperson können Sie nach § 35a EStG 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten steuerlich geltend machen, wenn die Rechnung sie getrennt ausweist und Sie überweisen. Eine Rechtsberatung ersetzt das alles nicht, im Streitfall helfen Mieterverein, Eigentümerverband oder Anwalt weiter.
Vorbeugung nach der Bekämpfung
Ratten brauchen Futter und Unterschlupf. Wer beides dauerhaft entzieht, macht das Grundstück unattraktiv. Halten Sie Mülltonnen geschlossen, geben Sie keine Speisereste auf den Kompost oder in die Toilette, füttern Sie Vögel so, dass nichts auf den Boden fällt, und räumen Sie Futter von Haustieren und Hühnern abends weg.
Am Gebäude lohnt der Blick auf Kellerfenster, Lichtschächte, Rohrdurchführungen und Lüftungsöffnungen. Engmaschige Gitter und abgedichtete Durchbrüche halten die Tiere draußen. Kommen die Ratten über die Kanalisation, kann eine Rattensperre im Hausanschluss sinnvoll sein. Bei der Nachkontrolle sagen wir Ihnen, welche Punkte bei Ihnen zählen.
Wann Sie einen Profi brauchen
Eine einzelne Ratte, die einmal über den Hof läuft, ist noch kein Befall. Anders sieht es aus, wenn Sie Kot finden, frische Löcher im Erdreich oder an Fundamenten, Nagespuren an Türen oder Kabeln, oder wenn Sie die Tiere tagsüber sehen. Tagaktive Ratten sind oft ein Zeichen, dass die Population schon groß ist. Wie Sie Rattenkot sicher erkennen, zeigt unser Ratgeber.
Spätestens dann lohnt der Anruf. Ratten vermehren sich schnell, und jeder Monat Abwarten bedeutet mehr Tiere, mehr Schäden an Dämmung und Leitungen und eine längere Bekämpfung. Im Mehrfamilienhaus, in der Gastronomie und bei Befall im Wohnbereich sollten Sie nicht selbst experimentieren.
Bei uns 330 € zum Festpreis inklusive Mehrwertsteuer, mit bis zu fünf Köderstationen, Beköderung über zwei bis vier Wochen und Nachkontrolle. Die Erstinspektion kostet 80 € und wird bei Auftrag vollständig verrechnet. Den Verschluss von Zugängen berechnen wir nach Befund.
Was kostet die Erstinspektion?
80 €. Beauftragen Sie danach die Bekämpfung, wird der Betrag vollständig auf die 330 € angerechnet. Allein zahlen Sie ihn nur, wenn keine Bekämpfung nötig ist oder Sie keine wünschen.
Darf ich selbst Rattengift auslegen?
Nein, nicht mehr. Rattengift mit Antikoagulanzien darf seit 2026 nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden, seit dem 23. Oktober 2026 dürfen auch Restbestände nicht mehr aufgebraucht werden. Offen ausgelegt sind Köder zudem eine Gefahr für Kinder, Haustiere und Wildtiere. Bei echtem Befall führt am Fachbetrieb kaum ein Weg vorbei.
Wie lange dauert die Bekämpfung?
Erste Wirkung nach wenigen Tagen, abgeschlossen ist die Beköderung je nach Befall nach zwei bis vier Wochen. Danach folgt die Nachkontrolle.
Was kostet die Nachkontrolle?
Bei uns nichts extra. Sie ist Teil des Festpreises, weil sie fachlich zwingend ist.
Muss ich Ratten in Hamburg melden?
Ja. Nach der Hamburger Verordnung über Rattenbekämpfung ist Rattenbefall unverzüglich zu melden: auf öffentlichem Grund beim Institut für Hygiene und Umwelt, auf Privatgrund beim Fachamt Verbraucherschutz Ihres Bezirksamts, erreichbar über die Behördennummer 115. Die Dokumentation der Bekämpfung übernehmen wir.
Wer zahlt bei Ratten in der Mietwohnung?
In der Regel der Vermieter, weil Ratten über die Bausubstanz eindringen und der Befall ein Mangel der Mietsache ist. Melden Sie den Befall schriftlich mit Fotos. Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, kann nur eine Rechtsberatung klären.
Sind die Köder gefährlich für Kinder und Haustiere?
Die Köder liegen in verschlossenen Stationen, an die Kinder und Haustiere nicht herankommen. Öffnen oder versetzen Sie die Stationen trotzdem nicht. Wo sie stehen, besprechen wir vorher mit Ihnen.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Als Privatperson in der Regel ja, nach § 35a EStG: 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten, wenn sie auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sind und Sie per Überweisung zahlen. Für Ihren konkreten Fall ist Ihr Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
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