Nutria: erkennen, Schäden und was in Hamburg erlaubt ist

Kurz beantwortet:Die Nutria ist ein großes Nagetier aus Südamerika mit drehrundem Schwanz, weißen Barthaaren und orangefarbenen Nagezähnen. Sie steht seit 2016 auf der EU-Liste invasiver Arten und breitet sich in Hamburg inzwischen auch an Alster, Wandse und Kollau aus. Fangen und töten dürfen nur Jagdberechtigte oder behördlich Beauftragte, Ansprechpartner sind in Hamburg die Jägermeister der Jagdkreise.
Nutria erkennen: großes Nagetier mit weißem Bart
Die Nutria (Myocastor coypus), auch Sumpfbiber genannt, ist ein großes Nagetier, das ursprünglich aus Südamerika stammt. Sie erinnert an ein sehr großes Meerschweinchen, wird laut NABU bis zu 70 Zentimeter groß und wiegt etwa neun Kilogramm. Damit ist sie nach dem Biber das zweitgrößte Nagetier an unseren Gewässern. Sie frisst vor allem Wasser- und Uferpflanzen und setzt sich dabei gegen den kleineren Bisam durch.
Die sichersten Erkennungszeichen sitzen am Kopf: lange, weiß leuchtende Barthaare und auffällig orange gefärbte Nagezähne. Die Ohren treten deutlich aus dem Fell hervor. Das Fell ist gelbbraun bis schwärzlich, meist dunkelbraun. Der Schwanz ist drehrund, also im Querschnitt rund, und nicht abgeflacht wie beim Biber.
Im Wasser erkennen Sie die Nutria an ihrer hohen Lage. Sie streckt die Nase steil aus dem Wasser, sodass der Kopf schräg nach oben zeigt, und Rücken samt Schwanzansatz sind über der Oberfläche zu sehen. An Land leben Nutrias in selbst gegrabenen Erdbauen im Uferbereich oder in Nestern aus Schilf. In Hamburg tauchen sie längst auch in Parks, auf Friedhöfen und an Regenrückhaltebecken auf, also dort, wo Spaziergänger sie aus nächster Nähe sehen.
Biber, Bisam oder Ratte? So unterscheiden Sie die Nager
Am häufigsten wird die Nutria für einen Biber gehalten. Der Biber ist mit bis zu 130 Zentimetern und bis zu 36 Kilogramm das größte Nagetier Europas. Sicher erkennen Sie ihn an der platten, schwarzen Schwanzkelle und an den dunklen Schnurrhaaren. Beim Schwimmen liegt er tief im Wasser, nur Nase, Augen und Ohren bilden eine Linie über der Oberfläche. Angenagte oder gefällte Bäume am Ufer gehen auf den Biber zurück, so etwas schaffen Nutria und Bisam nicht.
Der Bisam, oft Bisamratte genannt, ist deutlich kleiner: etwa 25 bis 35 Zentimeter und im Schnitt 900 Gramm. Sein Schwanz ist beschuppt und seitlich abgeplattet. Beim Schwimmen ragt etwa der halbe Körper heraus, und oft sieht man den Schwanz hin und her pendeln. Wie die Nutria stammt er aus Amerika.
Und die Ratte? Eine Wanderratte ist viel kleiner als eine ausgewachsene Nutria und hat einen langen, nackten, geschuppten Schwanz. Auch Wanderratten halten sich allerdings gern am Wasser auf, deshalb kommt es gerade in der Dämmerung zu Verwechslungen. Wie Sie Wanderratte und Hausratte auseinanderhalten, steht in unserem Ratgeber dazu.
Die Unterscheidung ist auch rechtlich wichtig. Der Biber ist nach Bundesnaturschutzgesetz und FFH-Richtlinie streng geschützt. Die Nutria dagegen ist eine invasive Art, deren Ausbreitung eingedämmt werden soll.
Nutria
- Bis etwa 70 cm, rund 9 kg
- Weiße Barthaare, orange Nagezähne
- Drehrunder, schwarzer Schwanz
- Schwimmt mit sichtbarem Rücken
Biber
- Bis 130 cm, bis 36 kg
- Platte, schwarze Schwanzkelle
- Dunkle Schnurrhaare
- Nur der Kopf schaut aus dem Wasser
Bisam
- Etwa 25 bis 35 cm, rund 900 g
- Seitlich abgeplatteter Schwanz
- Halber Körper ragt aus dem Wasser
- Schwanz pendelt beim Schwimmen
Ausbreitung in Hamburg und Norddeutschland
Die Hamburger Umweltbehörde BUKEA beschreibt die Lage deutlich: Nutrias siedeln sich zunehmend in städtischen und bewohnten Gebieten an. Die Meldungen beschränken sich nicht mehr auf die wasserreichen Bezirke Bergedorf und Harburg. Betroffen sind auch die Wandse, die Kollau, die Fleete, der Alsterlauf und die Alster selbst, außerdem Altona und Eimsbüttel. Die Tiere leben in Parks, auf Friedhöfen, an Regenrückhaltebecken und an Uferböschungen.
Bundesweit zeigt die Jagdstatistik die Richtung. Laut einer Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr 2025 stieg die Jahresstrecke der Nutria im Wildtier-Informationssystem der Länder innerhalb von zehn Jahren von etwa 13.000 auf über 116.000 Tiere. Die Zahlen hängen auch vom Jagdaufwand ab, der stark schwankt, zeigen aber, wie sehr sich die Art ausgebreitet hat. Die Bundesregierung stuft die Nutria als in Deutschland weit verbreitet ein. Studien belegen, dass sie sich an sehr unterschiedliche Lebensräume anpasst und auch in Städten zurechtkommt. Eingriffe im Siedlungsraum sind nach Einschätzung der Bundesregierung immer Einzelfallentscheidungen, die sorgfältig geprüft werden müssen.
In Niedersachsen steht vor allem der Hochwasser- und Deichschutz im Vordergrund. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung vom April 2026 sieht vor, dass Jagdausübungsberechtigte die Bekämpfung durch sachkundige Dritte dulden müssen, wenn sie selbst nicht ausreichend bejagen und Deiche gefährdet sind. Als solche Dritte gelten derzeit die Nutriafänger der Landwirtschaftskammer.

Sind Nutrias gefährlich? Schäden an Ufern, Deichen und Gärten
Für Menschen ist eine Nutria in aller Regel keine Gefahr, solange man Abstand hält. Problematisch sind ihre Bauten und ihr Appetit. Nutrias graben Gänge und Höhlen in Uferböschungen. Die Hamburger Umweltbehörde nennt Schäden an Uferbefestigungen und Grünanlagen und bittet ausdrücklich darum, Schäden an Hochwasserschutzanlagen zu melden.
Auch die Natur leidet. Nach Angaben der Bundesregierung zeigen Studien aus England und Italien, dass der Fraßdruck der Nutria die Vegetation an Ufern und unter Wasser verändert und geschützte Pflanzen wie Sumpf-Schwertlilie, Gelbe Teichrose und Seekanne zurückdrängt. In Italien wurde beobachtet, dass Nutrias Nester von Bodenbrütern als Ruheplatz nutzen und dabei die Eier zerdrücken. In Fließgewässern fressen sie auch Muscheln.
In Grünanlagen und Gärten am Wasser können Nutrias Pflanzen anfressen und Böschungen unterhöhlen. Fassen Sie die Tiere nicht an und drängen Sie sie nicht in die Enge. Wie jedes Wildtier kann sich eine bedrängte Nutria mit ihren kräftigen Nagezähnen wehren. Hunde sollten Sie am Ufer an der Leine führen.
Rechtslage: invasive Art, Jagdrecht und Zuständigkeit
Die Nutria steht seit dem 3. August 2016 auf der Unionsliste der invasiven gebietsfremden Arten nach der EU-Verordnung 1143/2014. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Ausbreitung eindämmen. Anders als die meisten heimischen Säugetiere ist die Nutria in der Bundesartenschutzverordnung ausdrücklich vom besonderen Schutz ausgenommen.
Im Bundesjagdgesetz ist die Nutria nicht aufgeführt. Die Länder regeln das unterschiedlich: In Bayern und Niedersachsen etwa ist sie landesrechtlich als jagdbare Art eingestuft, in Nordrhein-Westfalen wird sie nach naturschutzrechtlichen Regeln entnommen. Das hat die Bundesregierung 2025 in einer Antwort an den Bundestag zusammengefasst. Welche Maßnahmen gegen eine invasive Art ergriffen werden, legen nach § 40e Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich die Naturschutzbehörden fest. Unterliegt die Art dem Jagdrecht, geschieht das im Einvernehmen mit den Jagdbehörden, und die Jäger vor Ort können mit der Umsetzung betraut werden.
Frei ist der Umgang mit Nutrias trotzdem nicht. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Die Jagd gilt als vernünftiger Grund, aber nur, wenn sie den jagdrechtlichen Vorschriften entspricht. Dazu kommt das Tierschutzgesetz: Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
In Hamburg unterstützt die Umweltbehörde die Bejagung seit Ende 2025 in allen vier Jagdkreisen. Revierinhaber können über die Jägermeister Lebendfallen mit elektronischen Fallenmeldern anmelden, die die Behörde stellt, und die Aufwandsentschädigung für erlegte Nutrias wurde verdoppelt.
Was Gartenbesitzer tun dürfen und wen Sie anrufen
Selbst fangen oder töten dürfen Sie eine Nutria nicht, auch nicht im eigenen Garten. Das ist Sache der Jagdausübungsberechtigten oder von Personen, die die Jagdbehörde beauftragt. In Wohngebieten ruht die Jagd in der Regel, weil es sich um befriedete Bezirke handelt. Dort entscheidet die Behörde, ob und wie eingegriffen wird.
Was Sie tun können: Füttern Sie Nutrias nicht, auch wenn sie zutraulich wirken, und lassen Sie kein Futter für Enten oder Gartenvögel am Ufer liegen. Futter lockt die Tiere an und hält sie genau dort, wo sie Böschungen und Pflanzen schädigen. Beete und junge Pflanzen am Wasser lassen sich mit einem stabilen Zaun schützen, der ein Stück in den Boden reicht. Lagern Sie Fallobst und Kompost nicht direkt an der Böschung.
In Hamburg beraten bei konkreten Problemen die Jägermeister der Jagdkreise: Jagdkreis I für Altona und Eimsbüttel, Jagdkreis II für Hamburg-Nord und Wandsbek, Jagdkreis III für Bergedorf und Hamburg-Mitte, Jagdkreis IV für Harburg mit Wilhelmsburg, Finkenwerder und Waltershof. Die Kontakte stehen auf der Jagdseite der Umweltbehörde. Sichtungen und Schäden, vor allem an Hochwasserschutzanlagen, nimmt die Umweltbehörde per E-Mail über ihr Postfach für invasive Arten entgegen. Im niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Umland ist die Untere Jagdbehörde des Landkreises zuständig.
Wann ein Kammerjäger der richtige Ansprechpartner ist
Nutrias jagen wir nicht, das ist Aufgabe der Jäger und der Jagdbehörde. Häufig stellt sich bei einem Ortstermin aber heraus, dass das „große Tier am Ufer“ eine Wanderratte war. Ratten bekämpfen wir mit Köderstationen zum Festpreis von 330 € für bis zu fünf Stationen. Nisten sich Tiere unter Gartenhäusern, Stegen oder Schuppen ein, verschließen wir die Zugänge, sobald kein Tier mehr darin ist, nach demselben Prinzip wie bei unserer Marderabwehr. In Hamburg und im Umland sind wir meist noch am selben Tag da.
Schicken Sie uns vorab gern ein Foto. Barthaare, Schwanzform und Größe verraten meist schon, ob es sich um eine Nutria, einen Bisam oder eine Ratte handelt, und wir sagen Ihnen ehrlich, ob Sie uns brauchen oder besser den Jägermeister anrufen.
Marderabwehr vom Fachbetrieb - Festpreis am Telefon, oft noch am selben Tag.Quellen
- NABU: Biber, Nutria oder Bisam? So kann man sie unterscheiden
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg: Regulierung des Nutria-Bestandes (Pressemitteilung, 28.11.2025)
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg: Jagd Hamburg, Ansprechpersonen
- Bundesamt für Naturschutz: Art. 4 Unionsliste invasiver Arten
- Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung zur Nutria, Drucksache 21/1187 (PDF)
- Niedersächsischer Landtag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes, Drucksache 19/10492 (PDF)
- Bundesamt für Naturschutz: Biber, Merkmale und Unterscheidung von Bisam und Nutria (PDF)
- Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV): Anlage 1
Stand der Angaben: 16.10.2026. Geprüft von Heiko Kirschner.
Nutria: häufige Fragen
Was ist eine Nutria?
Die Nutria ist ein großes Nagetier aus Südamerika, das an ein sehr großes Meerschweinchen erinnert. Sie wird bis zu 70 Zentimeter groß, wiegt etwa neun Kilogramm und hat weiße Barthaare, orange Nagezähne und einen drehrunden Schwanz. In Deutschland gilt sie als invasive Art und lebt an Flüssen, Gräben, Teichen und in Hamburg zunehmend auch in Parks.
Wie unterscheidet man Nutria und Biber?
Der Biber hat eine platte, schwarze Schwanzkelle und dunkle Schnurrhaare, die Nutria einen drehrunden Schwanz und weiße Barthaare. Der Biber ist mit bis zu 130 Zentimetern deutlich größer. Beim Schwimmen schaut vom Biber nur der Kopf heraus, bei der Nutria auch der Rücken. Gefällte Bäume am Ufer stammen immer vom Biber.
Sind Nutrias gefährlich?
Für Menschen sind Nutrias in der Regel ungefährlich, solange man Abstand hält und sie nicht bedrängt. In die Enge getrieben, können sie sich mit ihren kräftigen Nagezähnen wehren. Gefährlich sind vor allem ihre Bauten: Sie unterhöhlen Uferböschungen, Uferbefestigungen und Deiche. Außerdem fressen sie Ufer- und Wasserpflanzen und schaden so heimischen Arten.
Darf man Nutrias töten?
Nur Jagdberechtigte oder von der Behörde beauftragte Personen dürfen Nutrias fangen oder töten, und zwar nach den jagdrechtlichen Regeln des jeweiligen Bundeslandes. Privatpersonen dürfen das auch im eigenen Garten nicht. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten, und das Tierschutzgesetz verlangt dafür Kenntnisse und Fähigkeiten.
Wo gibt es Nutrias in Hamburg?
Lange waren vor allem die wasserreichen Bezirke Bergedorf und Harburg betroffen. Laut Umweltbehörde gibt es inzwischen Meldungen von der Wandse, der Kollau, den Fleeten, dem Alsterlauf und der Alster selbst sowie aus Altona und Eimsbüttel. Die Tiere leben in Parks, auf Friedhöfen, an Regenrückhaltebecken und an Uferböschungen.
Wen rufe ich an, wenn eine Nutria im Garten ist?
In Hamburg beraten die Jägermeister der vier Jagdkreise, die Kontakte stehen auf der Jagdseite der Umweltbehörde. Sichtungen und Schäden, besonders an Hochwasserschutzanlagen, meldet man der Umweltbehörde per E-Mail. Im Umland ist die Untere Jagdbehörde des Landkreises zuständig. Ein Kammerjäger hilft, wenn sich das Tier als Ratte herausstellt.
Darf man Nutrias füttern?
Davon ist dringend abzuraten. Behörden in Hamburg und Niedersachsen versuchen, die Ausbreitung der Nutria einzudämmen, Futter bewirkt das Gegenteil. Es lockt die Tiere an und hält sie genau dort, wo sie Böschungen, Uferbefestigungen und Pflanzen schädigen. Lassen Sie deshalb auch kein Entenfutter oder Brot am Ufer liegen, und räumen Sie Fallobst am Wasser weg.
Ist die Nutria eine invasive Art?
Ja. Die Nutria steht seit dem 3. August 2016 auf der Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten nach der EU-Verordnung 1143/2014. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Ausbreitung eindämmen. Ihr Fraß verändert die Ufer- und Wasservegetation, und ihre Bauten können Böschungen und Deiche schwächen. In Deutschland gilt sie als weit verbreitet.