Darf man Wespen töten? Naturschutz, Strafe, Ausnahmen

Von Heiko Kirschner · Aktualisiert 04.09.2026

Titelbild: Darf man Wespen töten? Naturschutz, Strafe, Ausnahmen

Kurz beantwortet:Wespen töten ist nicht generell verboten, aber eingeschränkt. Alle Wespen stehen nach Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz unter allgemeinem Schutz und dürfen nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden. Hornissen und einige seltene Arten sind besonders geschützt, ihre Nester dürfen nur mit behördlicher Genehmigung entfernt werden.

Stehen Wespen unter Naturschutz?

Ja, alle Wespen stehen unter Naturschutz, allerdings in zwei Stufen. Die erste Stufe ist der allgemeine Schutz nach Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz. Er gilt für alle wild lebenden Tiere und verbietet, sie ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten und ihre Nester ohne vernünftigen Grund zu zerstören. Darunter fallen die Deutsche Wespe, die Gemeine Wespe, die Sächsische Wespe und alle anderen Arten, die im Sommer am Kuchen sitzen.

Die zweite Stufe ist der besondere Schutz nach Paragraf 44 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung. Hier gilt ein strenges Verbot: Tiere dürfen nicht getötet, Nester nicht beschädigt oder entfernt werden, und zwar unabhängig vom Grund. Ausnahmen erteilt nur die Naturschutzbehörde. Unter diesen Schutz fallen die Hornisse, die Kreiselwespe und einige weitere seltene Arten.

Für die Praxis heißt das: Wer eine Wespe am Tisch erschlägt, verstößt streng genommen gegen den allgemeinen Schutz, wenn kein vernünftiger Grund vorliegt. Wer ein Hornissennest ausräuchert, verstößt gegen den besonderen Artenschutz. Das eine wird faktisch nicht verfolgt, das andere sehr wohl. Die Frage „sind Wespen geschützt“ ist deshalb mit Ja zu beantworten, aber der Unterschied zwischen den Stufen entscheidet darüber, was Sie tun dürfen.

Der allgemeine Schutz nach Paragraf 39 gilt übrigens für alle wild lebenden Tiere, also auch für Fliegen, Mücken oder Spinnen. Dass niemand für eine erschlagene Mücke belangt wird, liegt am Merkmal des vernünftigen Grundes: Die Abwehr eines lästigen oder stechenden Tiers vom eigenen Körper gilt als solcher Grund. Bei einem Nest, das niemanden bedroht, fehlt dieser Grund, und genau da beginnt der Unterschied.

Welche Wespen sind besonders geschützt?

Die häufigsten Arten in Gärten und an Häusern sind die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe. Beide bauen ihre Nester in dunklen Hohlräumen, in Rollladenkästen, unter Dachziegeln, in der Dämmung oder in Erdlöchern. Beide sind es, die im Spätsommer am Essen lästig werden. Sie stehen unter allgemeinem Schutz. Ein Nest darf bei vernünftigem Grund entfernt werden.

Die Sächsische Wespe und die Mittlere Wespe bauen freihängende Nester, oft unter Vordächern, an Balkondecken oder in Hecken. Sie meiden süße Speisen und Fleisch und werden dem Menschen selten lästig. Ihre Völker sterben meist schon im August. Auch sie sind allgemein geschützt. Da sie kaum stören, ist der vernünftige Grund für eine Entfernung hier seltener gegeben.

Die Hornisse ist die größte heimische Wespenart und besonders geschützt. Sie ist trotz ihrer Größe friedlicher als die kleinen Arten und interessiert sich nicht für Kuchen. Ihr Nest darf nicht zerstört werden. Sitzt es an einer Stelle, an der es wirklich nicht bleiben kann, muss die Naturschutzbehörde eine Umsiedlung genehmigen, die dann ein zugelassener Fachbetrieb durchführt. Gleiches gilt für die Kreiselwespe, die im Alltag aber kaum jemand zu Gesicht bekommt.

Deutsche Wespe

Deutsche Wespe

  • Allgemein geschützt nach § 39 BNatSchG
  • Nest bei vernünftigem Grund entfernbar
  • Häufigste Art am Kaffeetisch
  • Nester in Hohlräumen, Rollladenkästen, Dach
Hornisse

Hornisse

  • Besonders geschützt nach § 44 BNatSchG
  • Nest nur mit Genehmigung umsiedeln
  • Größte heimische Wespenart, friedlich
  • Nester in Baumhöhlen, Vogelkästen, Dachböden
Sächsische Wespe

Sächsische Wespe

  • Allgemein geschützt nach § 39 BNatSchG
  • Freihängendes Nest, oft unter Vordächern
  • Meidet Süßes, kaum lästig
  • Volk stirbt bereits im August

Wespen töten: Welche Strafe droht?

Wer Wespen ohne vernünftigen Grund tötet oder ihr Nest zerstört, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgeldrahmen legen die Bundesländer fest, und sie unterscheiden sich deutlich. Bei allgemein geschützten Arten reichen sie je nach Land bis in vier- oder fünfstellige Beträge. Bei besonders geschützten Arten wie der Hornisse liegen die Obergrenzen höher und können bis zu fünfstelligen Beträgen gehen. Exakte Zahlen nennen wir bewusst nicht, weil sie von Land zu Land und nach Schwere des Einzelfalls variieren.

Die Praxis sieht so aus: Eine einzelne Wespe, die am Tisch erschlagen wird, führt zu keinem Verfahren. Es gibt keine Behörde, die das kontrolliert, und der Nachweis wäre kaum möglich. Anders ist es bei Nestern. Wer ein Wespennest in Eigenregie mit Benzin, Spray oder Feuer zerstört, ohne dass ein vernünftiger Grund vorlag, kann angezeigt werden, oft von Nachbarn. Bei einem Hornissennest kommt hinzu, dass der besondere Artenschutz keinen vernünftigen Grund als Ausnahme kennt, hier braucht es immer die Genehmigung.

Neben dem Bußgeld gibt es einen zweiten Grund, die Finger von Eigenversuchen zu lassen: Sie sind gefährlich. Ein angegriffenes Volk verteidigt sich, und mehrere Dutzend Stiche in kurzer Zeit sind auch für Nicht-Allergiker ein medizinischer Notfall. Das Bußgeld ist am Ende das kleinere Problem.

Ein zweiter Rechtsrahmen kommt hinzu, wenn Insektizide im Spiel sind. Wer Sprays in Hohlräumen, in der Nähe von Gewässern oder auf blühenden Pflanzen einsetzt, kann gegen Anwendungsbestimmungen verstoßen, unabhängig vom Artenschutz. Und wer ein Nest am Mietshaus ohne Abstimmung mit dem Vermieter zerstört, riskiert zusätzlich Ärger wegen Beschädigung von Dämmung oder Rollladenkasten.

Illustration: Wespen töten: Welche Strafe droht?

Vernünftiger Grund: Wann ein Wespennest entfernt werden darf

Der Begriff „vernünftiger Grund“ ist der Schlüssel. Er ist im Gesetz nicht abschließend definiert, aber in der Praxis der Behörden eingespielt. Als vernünftiger Grund gilt eine konkrete Gefährdung von Menschen. Typische Fälle sind ein Nest direkt an einem Wohnraumfenster, an der Terrassentür, in einem Rollladenkasten über dem Kinderzimmer, an einem Kindergarten oder einer Schule oder in einem Haushalt, in dem eine Person mit nachgewiesener Insektengiftallergie lebt.

Kein vernünftiger Grund ist bloße Belästigung. Ein Nest am hinteren Ende des Gartens, ein Nest in einem Baum, von dem sich niemand bedroht fühlen muss, oder die Sorge, dass die Tiere beim Grillen stören könnten, reichen nicht aus. In diesen Fällen ist die Antwort: Abstand halten, Einflugschneise freilassen und warten. Das Volk stirbt im Herbst von selbst, das Nest wird nie wieder besiedelt.

Liegt ein vernünftiger Grund vor, darf das Nest einer allgemein geschützten Art entfernt werden, auch ohne vorherige Genehmigung. Sinnvoll ist es trotzdem, das einem Fachbetrieb zu überlassen, der die Art bestimmt, den Grund dokumentiert und die Entfernung sicher durchführt. Denn wer irrtümlich ein Hornissennest für ein Wespennest hält und es zerstört, hat ein echtes Problem. Bei Hornissen prüfen wir mit der Naturschutzbehörde, ob eine Umsiedlung genehmigt wird. Was bei einem Wespennest im Dach zu beachten ist, beschreiben wir in einem eigenen Ratgeber.

Im Zweifel hilft ein Anruf bei der unteren Naturschutzbehörde des Bezirks oder bei uns. Wir sehen uns die Lage an und sagen offen, ob eine Entfernung gerechtfertigt ist oder ob Abstand halten reicht. Ein Foto vom Nest und von der Umgebung reicht oft für eine erste Einschätzung. Was Sie nicht tun sollten: das Nest erst zerstören und den Grund hinterher konstruieren.

Wann Sie einen Fachbetrieb rufen sollten

Rufen Sie an, wenn ein Nest an oder im Haus sitzt und Menschen gefährdet, wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich um Wespen oder Hornissen handelt, oder wenn ein Allergiker im Haushalt lebt. Wir bestimmen die Art, prüfen den vernünftigen Grund und entfernen das Nest fachgerecht, auch in Hohlräumen, Rollladenkästen und unter Dachziegeln, ohne das Dach zu öffnen. Bei Hornissen klären wir die Genehmigung mit der Behörde und führen die Umsiedlung durch, wenn sie erteilt wird.

In Hamburg und im Umland sind wir meist noch am selben Tag da. Die Entfernung eines Wespennests kostet bei uns 150 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Für Hornissen nennen wir den Festpreis am Telefon, weil der Aufwand von der Genehmigung und der Umsiedlung abhängt. Wie die Wespennestentfernung genau abläuft, steht auf unserer Leistungsseite.

Ein Hinweis zur Nachbarschaft: Viele Anzeigen wegen Nestzerstörung kommen von Nachbarn, die ein ausgeräuchertes Hornissennest bemerkt haben. Wer sich vor dem Handeln kurz mit den Anliegern abstimmt und die Art bestimmen lässt, vermeidet diesen Konflikt von vornherein.

Vorbeugen: Nester gar nicht erst entstehen lassen

Die beste Lösung ist, dass Wespen sich gar nicht erst am Haus einnisten. Dafür ist das Frühjahr entscheidend. Ab April sucht die Königin allein einen Nistplatz. Wer in dieser Zeit die typischen Stellen kontrolliert und verschließt, spart sich den Ärger im Sommer: Rollladenkästen mit Bürstendichtungen versehen, Lücken an der Traufe und am Ortgang schließen, Lüftungsöffnungen mit feinem Gitter sichern, Schuppen und Gartenhäuser im Frühjahr einmal durchsehen.

Im Sommer helfen einfache Regeln, um Konflikte zu vermeiden. Speisen und Getränke im Freien abdecken, Getränke aus Gläsern statt aus Dosen trinken, Fallobst aufsammeln, Mülleimer geschlossen halten. Wespen nicht anpusten, das Kohlendioxid im Atem versetzt sie in Alarmbereitschaft. Wer ruhig bleibt, wird selten gestochen.

Und ein Wort zur Verhältnismäßigkeit: Ein Wespenvolk vertilgt in einem Sommer große Mengen an Fliegen, Mücken, Raupen und Blattläusen. Nester, die niemanden gefährden, sind kein Grund zum Handeln. Der Schutz der Tiere ist keine Schikane, sondern trägt der Tatsache Rechnung, dass die meisten Nester im Herbst von allein Geschichte sind.

Wer ein Nest an einer unkritischen Stelle hat und es einfach lässt, kann in den Wochen bis zum Herbst mit einer Ablenkfütterung arbeiten: eine Schale mit überreifem Obst oder etwas Zuckerwasser einige Meter vom Sitzplatz entfernt zieht die Sammlerinnen vom Tisch weg. Das ersetzt keine Entfernung bei echter Gefährdung, macht aber den Sommer mit einem Nest im Garten deutlich entspannter.

Häufige Fragen

Was Sie wissen möchten

Darf man Wespen töten?

Nicht ohne vernünftigen Grund. Alle Wespen stehen nach Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz unter allgemeinem Schutz. Das Erschlagen einer einzelnen Wespe wird in der Praxis nicht verfolgt, die Zerstörung eines Nests ohne Grund dagegen schon. Hornissen und die Kreiselwespe sind besonders geschützt, hier ist jedes Töten und jede Nestentfernung ohne Genehmigung verboten.

Welche Strafe droht beim Wespen töten?

Das Töten ohne vernünftigen Grund ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgeldrahmen legen die Bundesländer fest und sie reichen je nach Land und Schwere bis zu fünfstelligen Beträgen, bei besonders geschützten Arten wie Hornissen liegen die Obergrenzen höher. Verfolgt werden in der Praxis Nestzerstörungen, nicht einzelne erschlagene Tiere.

Stehen Wespen unter Naturschutz?

Ja, in zwei Stufen. Alle Wespenarten sind nach Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz allgemein geschützt und dürfen nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden. Hornissen und einige seltene Arten wie die Kreiselwespe sind zusätzlich nach Paragraf 44 besonders geschützt. Dann ist jede Störung verboten, Ausnahmen genehmigt nur die Naturschutzbehörde.

Ist es verboten, ein Wespennest zu entfernen?

Nein, nicht generell. Nester von allgemein geschützten Arten wie der Deutschen oder Gemeinen Wespe dürfen entfernt werden, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt, etwa Gefährdung von Kindern, Allergikern oder ein Nest direkt an Wohnräumen. Ohne solchen Grund ist die Zerstörung verboten. Hornissennester dürfen nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde umgesiedelt werden.

Was gilt als vernünftiger Grund für die Nestentfernung?

Eine konkrete Gefährdung von Menschen: ein Nest am Fenster oder an der Terrassentür, im Rollladenkasten über dem Schlafzimmer, an Kindergärten oder Schulen, oder ein Allergiker im Haushalt. Bloße Belästigung beim Grillen, ein Nest am Gartenende oder in einem Baum reichen nicht aus. Im Zweifel dokumentiert ein Fachbetrieb den Grund.

Darf man eine Wespe im Haus töten?

Eine einzelne Wespe in der Wohnung können Sie mit einem Glas und einem Blatt Papier fangen und hinaussetzen. Das ist einfacher und sicherer als Erschlagen, bei dem die Wespe Alarmstoffe abgibt. Rechtlich wird das Töten einer einzelnen Wespe nicht verfolgt, sinnvoll ist es trotzdem nicht. Bei Hornissen gilt: immer hinaussetzen, nie töten.

Darf man Hornissen töten?

Nein. Hornissen sind nach Paragraf 44 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Das Töten der Tiere und die Beschädigung oder Entfernung des Nests sind ohne behördliche Genehmigung verboten, auch bei Gefährdung. Sitzt ein Nest an einer unhaltbaren Stelle, beantragt ein Fachbetrieb bei der Naturschutzbehörde eine Umsiedlung. Hornissen sind trotz ihrer Größe friedlicher als kleine Wespen.

Ab wann darf ich ein Wespennest selbst entfernen?

Rechtlich bei vernünftigem Grund. Praktisch raten wir davon ab. Ein Volk mit mehreren tausend Tieren verteidigt sich, und Sprays oder Benzin in Hohlräumen sind gefährlich und oft wirkungslos. Ein Fachbetrieb bestimmt die Art, dokumentiert den Grund und entfernt das Nest sicher. Bei uns kostet das 150 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Wann sterben Wespen von selbst?

Das Volk stirbt im Herbst, meist im Oktober oder November, mit den ersten Frösten. Nur die jungen Königinnen überwintern und gründen im Frühjahr ein neues Nest an anderer Stelle. Ein altes Nest wird nie wieder besiedelt. Wer ein Nest an ungefährlicher Stelle hat, muss also nur bis zum Herbst Abstand halten.

Wer ist zuständig, wenn ich ein Hornissennest habe?

Die untere Naturschutzbehörde, in Hamburg beim jeweiligen Bezirksamt. Sie entscheidet, ob eine Umsiedlung genehmigt wird. Ein Fachbetrieb übernimmt die Bestimmung der Art, den Antrag und die Umsiedlung, wenn sie erteilt wird. In den meisten Fällen reicht es, Abstand zu halten, das Volk stirbt im Herbst von allein.

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